Geschäftsbedingungen

Erweiterte Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Fewo Master – Norbert Beersen
(im Folgenden: der Fewo Master)
Stand Februar 2018

 

1. Allgemeines
Diese Erweiterten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für die Verträge mit Der Fewo Master, bei denen zusätzliche Leistungen abgeschlossen werden. Für die Verträge über die Software-Abonnements, über unseren Partner Hotel Link Solutions, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten als widersprochen und ausgeschlossen, sofern Der Fewo Master nicht schriftlich zugestimmt hat. Der Fewo Master behält sich das recht vor diese Erweiterten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

 

2. Angebot und Vertragsschluss
Der Fewo Master hält sich – es sei denn, es ist anders angegeben – vier Wochen an die Preise, die in den Angeboten genannt werden. Die Preisbindungsfrist beträgt vier Wochen; sie beginnt ab dem Datum der Angebotserstellung. Maßgebend sind die im Angebot genannten Preise; die gesetzliche Umsatzsteuer kommt hinzu.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn dieser schriftlich geschlossen wird; durch eine schriftliche Bestätigung des dem Auftrag zugrundeliegenden Angebots von er Fewo Master; spätestens bei Beginn der Ausführung der Dienstleistung. Soweit dies nicht gesondert vereinbart wurde, bestimmen sich der Umfang und die Art der von Der Fewo Master geschuldeten Leistungen allein nach dem Inhalt der Bestätigung des Auftragsangebots bzw. des geschlossenen Auftrags. Nebenabreden müssen schriftlich geschlossen worden sein und bedürfen zusätzlich zur Schriftform einer schriftlichen Bestätigung durch Der Fewo Master, andernfalls sind sie ungültig.

 

3. Leistungen
Der Fewo Master ist berechtigt seine Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen oder
Teillieferungen zu erfüllen. Für die Erfüllung dieses Werkvertrages behält sich Der Fewo Master vor, Subunternehmer zu beauftragen.

Beanstandungen am fertiggestellten Werk müssen uns direkt nach der Übergabe mitgeteilt werden, damit sie wirksam sind, spätestens jedoch innerhalb eines Zeitraums von sieben Werktagen nach der Übergabe. Ferner ist uns eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. In Fällen, in denen der Auftraggeber seiner Informations- und Rügepflicht nicht nachkommt oder uns keine Gelegenheit zum Nachbessern einräumt, kann er daraus keine Rechte für sich herleiten.

Alle mündlichen Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Der Fewo Master, damit sie gültig sind. Dies gilt ebenfalls für Fälle, in denen sich der vereinbarte Vertragsinhalt nachträglich ändert. Der Fewo Master berechnet für sämtliche zusätzlich vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Dienstleistungen eine Vergütung entsprechend unserer jeweils gültigen Preisliste. Bei sogenannten durchgehenden Posten, d.h. Posten, die Dritte uns in Rechnung stellen, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen, die Dritte uns in Rechnung stellen, an unsere Auftraggeber weiterzuberechnen.

Durch Änderungswünsche entsteht Mehraufwand, z.B. für die Neukalkulation, das Prüfen, ev. Stillstands Zeiten; diesen trägt der Kunde entsprechend des Zeitaufwands und unserer Preisliste. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Änderungswunsch nicht realisiert wird.

Als Auftraggeber sind Sie verpflichtet, uns bei der Ausführung der Arbeit nach Kräften zu unterstützen; dazu zählt auch, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung notwendigen Voraussetzungen schaffen. Darunter fällt beispielsweise: uns die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien rechtzeitig bereitzustellen. Rechtzeitig heißt konkret: innerhalb der von uns als Auftragnehmer gesetztem Anforderungsfristen. Macht der Auftraggeber Vorschläge oder wirkt er an der Ausführung mit, beeinflusst dies nicht die Höhe der Vergütung.

Werden im Vertrag Termine für das Erbringen der Dienstleistung genannt, so sind diese unverbindlich. Ausnahme: Der Fewo Master bezeichnet den Zeitpunkt der Erfüllung ausdrücklich schriftlich als verbindlich. Die Abgabetermine verstehen sich unter dem Vorbehalt unvorhergesehener Umstände oder Hindernisse wie höhere Gewalt, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, staatliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage o.Ä. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Umstände oder Hindernisse bei Der Fewo Master oder bei einem Subunternehmer eintreten.

Kommt es durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, zu einer Verzögerung bei der Erfüllung eines Werkvertrages, ist der Der Fewo Master berechtigt, für erforderliche Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen. Dies gilt auch, wenn die Verzögerung auf Wunsch des Auftraggebers zustande kommt. Dem Auftraggeber steht, unter Abwägung des jeweiligen Falls, der Nachweis eines geringeren Schadens frei.

Bricht der Auftraggeber einen Auftrag ab, muss er uns die angefallenen Kosten, den aufgewendeten Zeitaufwand und ggf. ausfallende Provisionen ersetzen. Er muss uns außerdem von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen, die wir in der Erwartung eingegangen sind, dass der Auftrag fortdauert. Eine darüberhinausgehende Haftung des Auftraggebers wegen Verschuldens sowie das Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs bleiben hiervon unberührt.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Wir berechnen das Entgelt für unsere Dienstleistungen entweder nach Zeitaufwand oder als Festpreis. Zusätzlich haben wir Anspruch auf Ersatz von Auslagen (sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.) Bei zeitbasierter Abrechnung sind wir berechtigt, Abrechnungen nach geleistetem Arbeitsaufwand sowie den angefallenen Auslagen vorzunehmen; dies hat in angemessenen Zeitabständen zu geschehen. Für zusätzliche Arbeiten, z.B. Nachbearbeitungen und Nebenleistungen stellen wir den Aufwand nach unserem jeweils aktuellen Stundensatz separat in Rechnung.

Weitere Details zur Zahlungsweise regeln wir in dem Vertrag, der dem Auftrag zugrunde liegt. Der Auftragnehmer bezahlt unserer Leistungen per Überweisung oder Bankeinzug; dies hat innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu erfolgen (sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen; dies ab Eintritt des Verzuges.

 

5. Nutzungsrechte
Stellt uns der Auftraggeber die Werke anderer zur Verfügung, z.B. Fotos, Logos, Texte, die wir in das Werk einarbeiten sollen, so versichert er uns mit der Übergabe, dass er dafür die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und diese auf Der Fewo Master übergehen lässt; dies gilt auch für Werke, die wir verändern sollen. Der Auftraggeber stellt uns von sämtlichen Forderungen seitens der Urheber dieser Werke frei und übernimmt ggf. die anfallenden Kosten zur Rechtsverteidigung von Der Fewo Master.

Der Fewo Master bleibt als Produzent Urheber, soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind. Der Auftraggeber erhält ein eingeschränktes, zeitlich und örtlich beschränktes, widerrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen von Der Fewo Master, sofern im Vertrag nicht etwas anderes vereinbart wurde. Wir behalten uns das Recht vor, Arbeiten und Entwürfe als Referenz zu verwenden. Wir haben das Recht als Urheber genannt zu werden und die Arbeiten und Entwürfe zu archivieren.

 

6. Gewährleistung und Haftung
Wir übernehmen ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber für unsere Leistungen die Gewähr. Das Abtreten von Gewährleistungsansprüchen an Dritte schließen wir aus. Ebenso sind Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, grundsätzlich ausgeschlossen. Handelt es sich um berechtigte Mängel, die wir zu vertreten haben, muss der Auftraggeber diese binnen sieben Tagen, nachdem er die Leistung von Der Fewo Master erhalten hat uns gegenüber schriftlich anzeigen. Dabei ist es notwendig, dass der Auftraggeber uns die Mängel genau beschreibt. Liegt ein berechtigter Mangel vor, werden wir diesen nach unserem Ermessen kostenlos durch Nachbesserung beheben. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen; davon ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Vertragsstrafen erkennen wir nicht an. Eine Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Der Fewo Master haftet wegen Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit oder Verzug, für sich und seine Subunternehmen lediglich in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Insoweit wir Leistungen an unsere Auftraggeber weitergeben, die wir selbst von Dritten beziehen, haften wir nicht für deren Verschulden.

Folgende Informationen wird der Auftraggeber gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln und nur zum Erreichen der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden: Unterlagen; Betriebsgeheimnisse, Erfahrungen und Kenntnisse über Der Fewo Master sowie dessen Kunden und Partnern.

 

7. Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Goslar.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Erweiterten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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